Hilfe beim Jahresabschluss

Der handelsrechtliche und gegebenenfalls der steuerliche Jahresabschluss ist von jedem Kaufmann zum Ende eines Wirtschaftsjahres aufzustellen. Dabei unterstützen wir Sie als Steuerberater aus Buchholz an Ihrer Seite.

Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres. Er stellt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens fest. Bei Einzelkaufleuten und Personengesellschaften sind die Hauptbestandteile des Jahresabschlusses die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Firmen, die unter die Kapitalgesellschaften fallen, werden die Hauptbestandteile in Abhängigkeit der Unternehmensgröße um den Anhang oder mit Angaben unter der Bilanz ergänzt.

Das Gesetz schreibt vor, dass der Jahresabschluss in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen ist. Außerdem müssen in Abhängigkeit der Gesellschaftsform der Einzelkaufmann, der Gesellschafter oder der Geschäftsführer unter Angabe des Datums unterzeichnen.

Nach dem Handelsgesetzbuch ist die Gliederung des Jahresabschlusses vorgegeben, sodass er übersichtlich gestaltet und unter einer Vielzahl von weiteren Prinzipien aufzustellen ist.

Die Erstellung des Jahresabschluss ist für alle Kaufleute vorgeschrieben. Die Frist für die Aufstellung des Jahresabschlusses beträgt bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften drei Monate nach dem Bilanzstichtag, bei kleinen Kapitalgesellschaften maximal sechs Monate. Personengesellschaften und Einzelkaufleute haben dafür ein ganzes Jahr Zeit.

Lassen Sie uns Ihnen bei der Aufstellung Ihres Jahresabschlusses helfen. So erfüllen Sie in Zusammenarbeit mit unserem Steuerbüro auch die Pflicht zur Übermittlung des Jahresabschlusses gegenüber dem Finanzamt (z.B. Buchholz).